Standesamtliche Hochzeit - Anmeldung

Standesamtliche Hochzeit in feierlichem Rahmen.Für die standesamtliche Hochzeit ist die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich. Das traditionelle Aufgebot gibt es seit dem 01.07.1998 aus Datenschutzgründen nicht mehr. Die Anmeldung zur Eheschließung muss bei einem Standesbeamten erfolgen, in dessen Amtsbezirk einer der beiden Brautleute seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Dafür müssen beide Partner persönlich beim Standesbeamten erscheinen und ihre Absicht erklären, miteinander die Ehe zu schließen. Wenn einer der beiden verhindert ist und nicht persönlich an der Eheanmeldung teilnehmen kann, muss er eine schriftliche Erklärung abgeben, in der er erklärt, dass er mit der Anmeldung durch den Partner einverstanden ist.

Der Standesbeamte prüft bei der Anmeldung die Identität und die rechtliche Ehefähigkeit der Verlobten. Wenn alles in Ordnung ist, gibt er eine Bescheinigung aus, mit der das Paar innerhalb von sechs Monaten in einem beliebigen Standesamt heiraten kann. Für die Anmeldung zur Eheschließung werden Gebühren fällig. Zusätzlich fallen noch Kosten für die Heiratsurkunde und das Stammbuch, das es in verschiedenen Ausführungen und Preisklassen gibt, an.

Notwendige Papiere

Für die Anmeldung zur Eheschließung werden Personalausweis oder Reisepass, eine aktuelle Meldebescheinigung, Abstammungsurkunde/Familienbuchauszug und Nachweis über akademische Grade (falls dieses in die Heiratsurkunde eingetragen werden soll) benötigt.

Wenn ein Partner bereits geschieden ist, kommen noch Heiratsurkunde und rechtsgültiges Scheidungsurteil hinzu. Falls einer der beiden Partner Ausländer ist, gibt das zuständige Standesamt auf Anfrage unter Nennung der Nationalität Auskunft, welche Papiere zusätzlich notwendig sind. Bei einem verwitweten Partner, muss die Sterbeurkunde des Verstorbenen mit vorgelegt werden.

Hat das heiratswillige Paar bereits ein gemeinsames Kind, müssen dessen Geburtsurkunde und die Vaterschaftserklärung des Bräutigams mitgebracht werden. Durch die Heirat wird das Kind automatisch ehelich.

Namensrecht

Im Rahmen der standesamtlichen Hochzeit gibt es die freie Namenswahl. Das bedeutet, dass die Brautleute auswählen können, ob der Nachname des Mannes oder der Nachname der Frau der gemeinsame Ehename sein soll oder ob der Nachname eines Partners als Familienname festgelegt werden soll, wobei der andere Ehepartner seinen eigenen Namen behält und mit dem Familiennamen zum Doppelnamen kombiniert. Darüberhinaus besteht auch die Möglichkeit, dass beide Eheleute jeweils den eigenen Namen behalten.

Traditionell entscheiden sich die meisten Paare dafür, dass der Nachname des Mannes der gemeinsame Ehename wird. Wenn sich die Ehepartner entscheiden, jeweils den eigenen Namen zu behalten, so müssen sie bei der Geburt des Kindes die Wahl treffen, welchen Nachnamen das Kind tragen soll. Alle weiteren Kinder erhalten den selben Namen. Bei Kindern besteht nicht die Möglichkeit eines Doppelnamens.